Weiterbildung obligatorisch?
Die EU hat erkannt, dass es um die Fahrerausbildung nicht zum Besten steht. Um die Verkehrssicherheit und den ökonomischem Umgang mit Umwelt und Resourcen zu fördern, wird die EU Vorschriften erlassen, wonach die Ausbildung des "Berufskraftfahrers" bedeutend aufwendiger wird. Mit den bilateralen Verträgen und unserem Wunsch, auch in der EU fahren zu dürfen, werden die Vorschriften auch in der Schweiz umgesetzt.
Die obligatorische Ausbildung des Fahrers beschränkt sich heute in allen Ländern der EU sowie auch der Schweiz hauptsächlich auf den Erwerb des Führerscheines. Weiterbildung war immer eine freiwillige Sache jedes einzelnen oder seines Arbeitgebers. Das führte dazu, dass interessierte Chauffeure oder diejenigen, welche bei einem guten Arbeitgeber sind, Ihre Ausbildung laufend verbessert haben. Die anderen sind auf dem Stand Ihres Führerscheins stehengeblieben.
In der EU will man zum einen die Verkehrssicherheit und den Umgang mt der Umwelt verbessern, zum anderen den Wert des Fahrerberufes erhöhen. Es ist vorgesehen, dass für die vollständige Grundausbildung für die Kategorien C, D, C1, D1 und E 280 Unterrichtsstunden zu bewältigen sind. Als Weiterbildung werden während 5 Jahren 35 Ausbildungsstunden (5 Tage) verlangt. Betroffen sind davon alle Besitzer eines Führerausweises der Kategorien C, D, C1 und D1, welche ihn gewerbsmässig nützen. Auch Aushilfsfahrten zählen dazu. Die Benützung zu privaten Zwecken ist davon ausgenommen. Kontrolliert wird die Ausbildung durch die Strassenverkehrsämter. Die Ausbildung wird durch einen zusätzlichen Code im Führerausweis ausgewiesen. Ohne diesen zusätzlichen Eintrag darf der Führerausweisinhaber keine gewerbsmässigen Fahrten machen.
Es ist klar dass die Weiterbildung mit Aufwand verbunden ist. Zum einen werden 5 Arbeitstage benötigt, zum anderen werden die Kurse auch etwas kosten. Der Aufwand muss vom Fahrer, bzw. dessen Firma und schlussendlich deren Kunden getragen werden. An den Kosten wird sich keine Transportfima und kein Kunde freuen. Dadurch, dass die Ausbildung obligatorisch wird, entstehen keine Wettbewerbsverzerrungen, es wird keine Firma benachteiligt. Ganz klar jedoch ist, dass das Geld in die Ausbildung des Fahrers investiert wird. Der bessere Ausbildungsstand und die höheren Anforderungen werden mithelfen, das Ansehen des Berufsstandes zu heben.
Das Bundesamt für Strassen führt im April und Mai dieses Jahres 3-tägige Versuchskurse durch. Die Kurse beeinhalten schon einen grossen Teil des zukünftigen Ausbildungsprogramms wie ökonomisches Fahren, Fahrdynamik, Gesetze und Vorschriften, Ladungssicherung, Zollvorschriften sowie einen
Eintritts- und Abschlusstest. Anhand der Resultate und Erfahrungen dieser Kurse werden die zukünftigen Kurse entwickelt.
Da diese Vorschriften in der ganzen EU umgesetzt werden, rechnet man mit einer Frist von etwa 3-5 Jahren. Vorläufig stehen also noch keine Änderungen an.
Für die Pilotkurse werden 100 Berufsfahrer aus allen Bereichen des Transports gesucht. Die Kurse dauern 3 Tage und finden in Burgdorf und Romont statt. Die Kursdaten sind noch nicht festgesetzt, werden aber 4 Wochen vorher mitgeteilt. Mit Sicherheit werden interessante und brauchbare Themen vermittelt und das Bundesamt für Strassen wird Vorschläge und Kritik sehr ernst nehmen. Die gesammelten Erfahrungen haben Einfluss auf die Vorbereitung der nachfolgenden Kurse. Einerseits kann man mit der Teilnahme an diesen Pilotkursen kein Geld verdienen, andererseits kann man kostenlos an einem erstklassigen Kurs teilnehmen und die zukünftigen Kurse mitbeeinflussen. Teilnehmer des Kurses erhalten ein Zertifikat. Melden Sie sich bis zum 15. Februar im Generalsekretariat.
Gruess Josef